Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberatende Berufe

Keine weitere Erosion der Verschwiegenheitspflicht

Verschwiegenheit ist für die Berufsausübung der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unverzichtbar. Die Verschwiegenheitsrechte und -pflichten sind Wesensmerkmal und Funktionsvoraussetzung ihrer Dienstleistungen; sie sind aus gutem Grund in spezialgesetzlichen Berufsgesetzen verankert und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt.

Für das Vertrauensverhältnis zwischen beratenden Berufen und ihren Mandanten ist das Recht und die Pflicht der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zur Verschwiegenheit unabdingbar, denn diese müssen sich „ihrem“ Berater offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen. Umgekehrt ist für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer das Wissen um derart sensible Daten die Grundvoraussetzung dafür, dass sie überhaupt eine umfassende, qualifizierte Beratung erbringen bzw. ihren Mandanten vertreten können.

Diese Vertretung und Beratung der Mandanten sind ein Grundrecht, das den Rechtsstaat ausmacht. Der Bürger soll mit Hilfe von Spezialisten in die Lage versetzt werden, sich vor unrechtmäßigem Handeln des Staates zu schützen bzw. mit deren Hilfe den Weg zurück zu rechtskonformem Verhalten finden.

Wären wir wirklich noch ein Rechtsstaat, wenn es keine Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gäbe? Wer träte dann für die Rechte der Bürger ein? Niemand. Der Bürger hätte keine Rechte gegenüber dem Staat mehr.

Und auf diesem Weg befinden wir uns: Telekommunikationsüberwachungsgesetz, Zollfahndungsdienstgesetz, BKA-Gesetz, Artikel-10-Änderungsgesetz, Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz, Anzeigepflichten im Steuerrecht: Die Rechte der beratenden Berufe - und damit die der von ihnen vertretenen Bürger – werden immer weiter untergraben! Der Weg zur Nicht-Existenz ist da nicht mehr weit.

Kernforderungen:

• Keine weiteren Einschränkungen der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
• Kein Gold-Plating (keine überschießende Umsetzung) der EU-Whistle-Blower-Richtline sondern 1:1 Umsetzung – Petzen ist und bleibt uncool.
• Schutz der Privatsphäre! In einer vollständig transparenten Gesellschaft ersetzt Kontrolle das Vertrauen.
  Demokratie beruht jedoch auf Vertrauen, Diktaturen beruhen auf vollständiger Kontrolle!

Für die CDU Rheinland-Pfalz ist das besondere Vertrauensverhältnis von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zu ihren Mandanten ein hohes und schützenswertes Gut. Gerade in einer Demokratie ist es wichtig, dass sich die Mandanten ihren Beratern anvertrauen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihre Einlassungen grundsätzlich an die Behörden gemeldet werden müssen. Eine über das notwendige Maß hinausgehende Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater lehnen wir deshalb ab.

Gleichwohl kann es keinen vollumfänglichen Schutz geben. In besonderen Ausnahmefällen muss es dem Staat möglich sein, besonders eklatante Verstöße gegen unsere Rechtsordnung nach Möglichkeit zu verhindern, jedenfalls aber effektiv und erfolgreich aufklären und ahnden zu können. Deshalb stehen wir hinter den vom Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V. genannten Gesetzen (Telekommunikationsüberwachungsgesetz, Zollfahndungsdienstgesetz, BKA-Gesetz, Artikel-10-Änderungsgesetz, Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz und den Anzeigenpflichten im Steuerrecht).

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Gleichwohl stehen wir einer überschießenden Umsetzung kritisch gegenüber. Denn letztlich wäre dies mit zusätzlichen Kosten für die Unternehmen verbunden, ohne dass es in der überwiegenden Zahl der Fälle einen Mehrwert generieren würde. 

Rheinland-Pfalz ist das Land der Demokratie. Unsere großen Erfolge, unser Reich-tum beruht darauf, dass wir - mitten in Europa - in einem weltoffenen Land leben, dessen Grundlage der Rechtsstaat und unsere demokratische Verfassung ist. Das ist uns Ansporn und Verpflichtung, weiter für eine offene und freie Gesellschaft einzutreten.

Für alle hier konkret betroffenen Berufsgruppen ist die Verschwiegenheitspflicht von herausragender Bedeutung. Wir stehen dafür ein, dass die geltenden hohen Standards erhalten bleiben und beachtet werden. Ausnahmen sind für uns nur dort angebracht, wo sie unbedingt zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig sind und nur im hierzu absolut notwendigen Umfang. Wir sichern zu, in Frage dieser Tragweite stets für einen Austausch zur Verfügung zu stehen.

Wir begrüßen die EU-Whistle-Blower-Richtlinie und den so gestärkten Schutz für Menschen, die aus Gewissengründen Rechtsverstöße und erhebliche Missstände aufdecken und der Gesellschaft somit in vielen Fällen einen großen Dienst erwei-sen. Die Richtlinie findet nur Anwendung, wenn Whistleblower Verstöße gegen bestimmtes Unionsrecht melden, weil nur das von europäischem Recht geregelt werden konnte. Alle anderen Verstöße und alle anderen Missstände, zum Beispiel gravierende Straftaten, seien es Menschenrechtsverstöße, Gewalt- und Sexualstraf-taten, werden von der Richtlinie nicht erfasst. Europäisches Recht deckt also längst nicht alle Möglichkeiten ab. Es gibt daher Überlegungen, den Schutz weiter zu ver-bessern. Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten, begrüßen wir und wollen die wei-tere Diskussion auf Bundesebene konstruktiv begleiten. 

Als Rechtsstaatspartei verteidigt die AfD auch die Freiheitsrechte und die Privatsphäre der Bürger gegenüber dem Staat und wird einer Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nachdrücklich widersprechen.

Wir unterstützen die Verschwiegenheitspflicht z. B. bei Ärzt:innen und Rechtsanwät:innen. Jedoch zeigen Steuerskandale der vergangenen Jahre, dass zu prüfen ist, ob diese bei allen Berufsgruppen angemessen ist.

DIE LINKE spricht sich für den besseren Schutz von Whistle Blowern aus. Wir fordern eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie. Die Aufdeckung von massivem Fehlverhalten und Verbrechen darf nicht unter Strafe gestellt werden.

Die Privatsphäre ist ein hohes Gut. Wir lehnen z. B. staatliche Überwachung von Privatpersonen durch den Einsatz von Staatstrojanern oder Bespitzelung durch den Verfassungsschutz ab. Privatsphäre verstehen wir dabei als etwas, das Privatpersonen zukommt. Von Unternehmen, Betrieben, Geschäften und Verwaltungen erwarten wir dem gegenüber Transparenz. Intransparenz in diesen Bereichen widerspricht dem Verbraucherschutz und der demokratischen Kontrolle.

Heilberufe

Finger weg von den berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind das Fundament der Altersvorsorge der Freien Berufe. Sie arbeiten ohne Inanspruchnahme von Staatszuschüssen. Seit Gründung des ersten Versorgungswerks vor mehr als 80 Jahren gibt es deutschlandweit insgesamt 90 Versorgungswerke für die Freien Berufe. Sie haben über eine Million Mitglieder.

Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen zählen – genau wie die gesetzliche Rentenversicherung - zur ersten Säule der Alterssicherung. Doch das System der gesetzlichen Rentenversicherung steht unter Druck und für die Entlastung gibt es nur wenige Stellschrauben. Deshalb werden Sanierer gesucht. Finanzprobleme könnten mit neuen Beitragszahlern bekämpft werden. Der politische Blick fällt dabei auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Eine Ausweitung des Versichertenkreises soll für die gesetzliche Rentenversicherung Entlastung schaffen. Immer wieder gibt es daher Äußerungen, dass künftig Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden könnten, um eine breitere Finanzierungsbasis zu schaffen. Das aber könnte für die Versorgungseinrichtungen den Zugang an Neumitgliedern beschneiden. Die Folge: eine Absenkung ihrer Leistungen.

Vor einem solchen Schritt warnen die Vertreter der verkammerten Berufe ausdrücklich: Die Versorgungseinrichtungen sind ein wichtiger Baustein und dürfen nicht angerührt werden. Sie stellen ein funktionsfähiges, zukunftsorientiertes System der Altersvorsorge für die Freien Berufe dar. Die Freien Berufe können die gesetzliche Rentenversicherung nicht sanieren. Wer auch immer mit dem Gedanken spielt, sie einzubeziehen, muss wissen: Für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung wäre damit nichts gewonnen, da alle bisherigen Ansprüche der Freien Berufe erhalten bleiben und zudem die höhere Lebenserwartung der Freiberufler zukünftig mit zu finanzieren ist.

Kernforderungen:

• Erhalt der berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
• Keine bewusste Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um künftigen Mitgliedern der Freien Berufe den
  Zugang in die Versorgungseinrichtungen zu erschweren.
• Keine Eingriffe in die gut funktionierende Alterssicherung der Freien Berufe. 

Wir als CDU wollen, dass die Menschen vor Altersarmut geschützt werden. Dazu tragen die unterschiedlichen Systeme der Alterssicherung wesentlich bei. Sie ermöglichen einen auskömmlichen Lebensabend und haben sich grundsätzlich bewährt. Deshalb bekennt sich die CDU Rheinland-Pfalz zu den unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung.

Wir setzen uns aber dafür ein, dass die Altersabsicherung gerade bei Selbständigen verbessert wird. Denn ehemals Selbständige beziehen deutlich häufiger Grundsicherung als ehemalige abhängig Beschäftigte. Hier besteht ein grundsätzlicher Handlungsbedarf. Selbständige Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater pauschal in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen lehnen wir aber ab, wenn dadurch kein Mehrwert für die Betroffenen erzielt werden kann. Eine Reform kann nach unserem Dafürhalten nur gelingen, wenn die Akzeptanz bei den Betroffenen vorhanden ist. 

Wir stehen zum Fortbestand der Berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Wir wollen sie als eigenständigen Teil des Alterssicherungssystems in Deutschland erhalten. Allein schon das Verfassungsrecht schützt die bestehende Trennung zwi-schen Versorgungswerken und gesetzlicher Rentenversicherung. Die von Ihnen thematisierte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze – die im Übrigen unserer Ansicht nach nicht den von Ihnen befürchteten Effekt hätte – streben wir ebenfalls nicht an; auch ist dies bundesrechtlich und einheitlich geregelt. Wir wollen keine Eingriffe vornehmen, die die Alterssicherung der freien Berufe beeinträchtigen. 

Die AfD beabsichtigt nicht, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen direkt oder indirekt anzugreifen. Der letzte Bundesparteitag der AfD zur Programmatik im Bereich der Rentenpolitik hat beschlossen, dass Selbständige zur Verhinderung von Altersarmut grundsätzlich in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden sollen, aber bei Nachweis einer privaten Altersvorsorge austreten bzw. die Beitragszahlungen suspendieren können.

Hinzu kommt, dass die Altersversorgungswerke der freien Berufe ebenso wie die privaten Rentenversorgungseinrichtungen rücklagebasiert sind. Es ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich unmöglich, diese Vermögensrücklagen aufzulösen.
Die Versorgungswerke bleiben nach dem Willen der AFD eigenständige Altersversorgungseinrichtungen, die in ihrer Struktur, wie zum Beispiel durch ein Anheben der Beitragsbemessungsgrenze, nicht verändert werden dürfen.
Im Übrigen lassen sich die demographischen Problem des Systems der Altersversorgung in Deutschland nicht durch umverteilende Maßnahmen lösen. Stattdessen wollen wir unter anderem eine Stärkung unserer Familien und eine Entlastung von Eltern, auch und gerade in der Rentenversicherung. 

Die gesetzliche Rente muss wieder zum Zentrum der Alterssicherungspolitik werden und den Lebensstandard im Alter sichern. Dazu müssen sämtliche Kürzungen aus der Rentenanpassungsformel gestrichen werden und ein Sicherungsniveau von mindestens 53 Prozent gesetzlich fest geschrieben werden. Die Arbeitgeber müssen wieder paritätisch an den Kosten der Alterssicherung beteiligt werden.

Alle Erwerbseinkommen müssen in die Rentenversicherung eingehen – auch die von Selbständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern. Die Beitragsbemessungsgrenze ist aufzuheben, die Rentenhöhe bei hohen Renten abzuflachen.

Für einen Ruhestand in Würde und für soziale Teilhabe im Alter für jede und jeden brauchen wir einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto einführen. 

Planende Berufe

Digitalisierung vorantreiben

Digitale Engpässe müssen beseitigt werden. Nur mit Hilfe einer hervorragenden digitalen Infrastruktur sind ländliche Räume für Unternehmen und ihre Beschäftigten attraktive Wohnalternativen zu verdichteten Siedlungsräumen. Nicht erst seit Ausbruch der Coronakrise ist klar, dass Homeoffice-Lösungen Pendlerverkehr partiell ersetzen können.

Für die planenden Berufe, Architektur, Ingenieurwesen und Restauratoren sowie alle Freien Berufe im Bundesland, ist das Vorantreiben der digitalen Entwicklung ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Engpässe in Bauämtern und anderen Verwaltungen verlangsamen noch immer Genehmigungsprozesse und damit die Umsetzung von Investitionen. Kurzfristig müssen daher die personellen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um bestehende Engpässe aufzulösen und den Einstieg in digitale Bewilligungsverfahren bis hin zur vollständig digitalen Bauakte im Building-Information-Modeling (BIM) zu bewältigen. Dazu bedarf es zwingend einer Besetzung aller offenen Stellen mit Planungsfachleuten aus allen Bereichen der Architektur und des Ingenieurwesens. Bei der Baudenkmalpflege sollten hier auch die Restauratoren mit einbezogen werden.

Für Restauratorinnen und Restauratoren gewinnen digitale Möglichkeiten bei der Erhaltung und Vermittlung des historischen Fragments zunehmend an Bedeutung. Der Umgang mit dem Fragment gehört damit zu den zentralen Aufgaben von Denkmalpflege und Museen. Zwischen den beiden Polen der vollständigen Wiederherstellung und der Beibehaltung des fragmentarischen Zustandes reihen sich vielfache Möglichkeiten realer oder virtueller Ergänzung.

Kernforderungen:

• Netzausbau auch in schwach versorgten Regionen in Rheinland-Pfalz
• Stärkung der digitalen Kompetenz auch in öffentlichen Verwaltungen: sofortige flächendeckende Umsetzung
  des digitalen Bauantrages und Einstieg in die BIM-basierte Bauakte in Pilotkommunen
• Konsequente Wieder-Besetzung offener Stellen mit Fachkräften  

Keine Stellungnahme

Wir teilen Ihre Punkte in vollem Umfang und arbeiten auch weiterhin entschlossen an der digitalen Zukunft von Rheinland-Pfalz.

Bei der flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet haben wir in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Bundesweit weist Rheinland-Pfalz die zweithöchste Ausbaudynamik auf. Mehr als 90 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer können heute zuhause mit mindestens 50 Mbit/s surfen. Unter unserer Verantwortung wurden für die Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Breitbandausbau mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s einschl. der Machbarkeitsstudien vom Haushaltsjahr 2015 bis zum Haushaltsjahr 2022 insgesamt 139 Mio. Euro bereitgestellt.

Wir wollen die Weichen für den umfassenden Gigabit-Ausbau stellen: Fast jeder zweite Haushalt kann bereits auf Gigabit-Bandbreiten zugreifen. Rund 14.800 Un-ternehmen profitieren ebenfalls bereits von der schnellen Leitung. Damit auch in der Eifel, im Hunsrück und in der Westpfalz in Gigabit-Geschwindigkeit gesurft werden kann, wurden unter der Verantwortung der SPD-geführten Landesregie-rung bis 2020 über 12.483 Kilometer Glasfaser verlegt. Aktuell sind in 24 Landkrei-sen und einer kreisfreien Stadt 44 Breitbandinfrastrukturprojekte in unterschiedli-chen Phasen in der Umsetzung.

Für den weiteren Ausbau von Breitbandkapazitäten und digitalen Infrastrukturen stellen wir alleine im Corona-Sondervermögen 122 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2021 stellt die SPD mit ihren Koalitionspartnern zusätzlich rund 9 Mio. Euro zur Unterstützung von Mitverlegungsmaßnahmen der Verbandsgemein-den zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser zur Ver-fügung. Die Mittel sind insbesondere für die Mitverlegung in Neu-baugebieten vor-gesehen.

Unser Ziel ist es, bis 2025 die Grundlage dafür geschaffen zu haben, dass alle Bür-gerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Rheinland-Pfalz auf einen gigabit-fähigen Anschluss in Form von hochleistungsfähigen Glasfasernetzen zugreifen können.

Wir stehen für das Ziel, die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesam-ten Wert-schöpfungskette Bau voranzutreiben und dabei die Interessen des Mittel-stands und kleinerer Planungsbüros zu berücksichtigen. Daher wollen wir uns wei-ter mitgestaltend in den BIM-Bau-Prozess einbringen und die derzeit stattfindenden Forschungs- und Standardisierungsvorhaben weiter unterstützen. Bis zum digitalen Bauantrag unter Anwendung von BIM werden PDF-basierte Bauunterlagen den Standardfall bilden.

Auf dem Gebiet der digitalen Verwaltung und des E-Governments gibt die E-Government- und IT-Strategie des Landes Rheinland-Pfalz Vorgaben für eine Digi-talisierung. Sie bildet die Planungsgrundlage für die weitere Verwaltungsdigitalisie-rung und stellt eine zielgerichtete Vorgehensweise innerhalb der Landesverwaltung sicher. Im Mittelpunkt des E-Governments steht dabei die Chance für ein bürger- und wirtschaftsfreundliches Dienstleistungsangebot der Verwaltung. Die Einfüh-rung der E-Akte bildet daneben die Voraussetzung für eine moderne, schnelle und effiziente Verwaltung. Die SPD-geführte Landesregierung stellt den Kommunen dabei die E-Government-Basisinfrastruktur der Landesverwaltung zur Homogenisie-rung des E-Governments kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. Durch den IT-Planungsrat wurden dabei verbindliche Standards und IT-Komponenten beschlos-sen. Ein Beispiel ist das sogenannte XBau, ein Standard für die Kommunikation zwischen den Beteiligten in bauaufsichtlichen Verfahren.

Schon jetzt steht in Rheinland-Pfalz zur Identifizierung von Bürgern und Unter-nehmen für die Beantragung einer digitalen Verwaltungsleistung das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Hier können alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Rheinland-Pfalz sich heute schon anmelden und mit der öffentli-chen Verwaltung rechtssicher kommunizieren und den Dokumentensafe verwen-den. Unter bus.rlp.de können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereits heute nach Verwaltungsleistungen suchen, Zuständigkeiten in Erfahrung bringen und Kontaktdaten zu den entsprechenden staatlichen Stellen abrufen.

Das mit den Stimmen der SPD-geführten Regierungskoalition verabschiedete E-Government-Gesetz (Drs. 17/12960) schafft die rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung bei den Behörden des Landes und der Kommunen und die grundle-genden Voraussetzungen für den damit einhergehenden Umstellungsprozess. Ziel ist es, mit der vorgeschriebenen Überprüfung von Rechtsvorschriften bis Ende 2021 alle verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Landes daraufhin zu überprü-fen, auf welche Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens verzichtet werden kann. Durch die festgeschriebene Optimierung von Verwaltungs-abläufen besteht die gesetzliche Verpflichtung, auch das Architektenrecht und die Landesbauordnung sowie die darauf basierenden Verfahren auf Standards zu überprüfen, die einer elektronischen Abwicklung entgegenstehen. Ob solche Stan-dards (insbesondere Schriftformerfordernisse) abgebaut werden können, ist zu ge-gebener Zeit auf Grundlage der Prüfung zu entscheiden.

Im Rahmen der Bearbeitung der Online-Zugangsgesetz-Themenfelder engagiert sich Rheinland-Pfalz schon jetzt als Projektpartner. In sieben Pilotkommunen steht bereits der Antrag auf Leistungsverlegung im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Für eine zukunftsfähige Verwaltung wollen wir unsere langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zielgerichteten Fort- und Weiterbildungsange-boten, wie dem „Kommunalen Digitalbeauftragten“ als zentralen Ansprechpartner für die Koordinierung der digitalen Prozesse in den Kommunen, fit machen.

Die SPD Rheinland-Pfalz unterstützt die konsequente Wiederbesetzung von freien Stellen mit Fachkräften. Bei kommunalen Bauämtern liegt die Personalpolitik im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, sodass jede Kommune selbstständig über die Auswahl ihres Personals entscheidet.  

Entgegen vollmundiger Ankündigungen in Wahlzeiten haben die Landesregierungen in den letzten 20 Jahren ihre Unfähigkeit bei der Digitalisierung demonstriert.

Die AfD sieht in Rheinland-Pfalz daher einen sehr hohen Entwicklungs- und Nachholbedarf in der digitalen Infrastruktur. Unser Bundesland nimmt in diesem Bereich die Position eines Entwicklungslandes ein, was zuletzt in Zeiten des Homeoffice einmal mehr deutlich geworden ist. Insbesondere schnelles Internet und Mobilfunk müssen stark ausgebaut werden. Dazu brauchen wir einen massiven Zuwachs an Glasfaserleitungen, denn nur Glasfaser erreicht eine Leistung, mit der schnell große Datenmengen übertragen werden können. Sie ist der Standard der Zukunft. Wir wollen den vollständigen Abschied von Kupferleitungen. Der Glasfaserausbau muss flächendeckend geschehen, damit auch die ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz ihr Potential ausschöpfen können und nicht abgehängt werden. Um Anreize für diesen Ausbau zu schaffen, wollen wir „Glasfasergutscheine“ an die Bürger vergeben.

Im Mobilfunk ist Rheinland-Pfalz das Land der Funklöcher. Im europäischen Vergleich landet Deutschland in Bezug auf sein Mobilfunknetz nur auf Platz 35, im weltweiten Vergleich sogar nur auf Platz 70 – deutlich hinter Albanien. Gleichzeitig gehört Rheinland-Pfalz innerhalb Deutschlands zu den Schlusslichtern. Bei uns gibt es keine flächendeckende LTE- bzw. 4G-Versorgung, teilweise ist nicht einmal ein 3G-Netz verfügbar. Schuld an dem schleppenden Ausbau sind langwierige Verfahren bei der Standortsuche und den Genehmigungsprozessen. Insbesondere letztere müssen beschleunigt und vereinfacht werden. Unnötiger bürokratischer Aufwand darf den Ausbau der Netze nicht behindern.

Nur eine zeitgemäße Infrastruktur bietet die Voraussetzung für digitale Anwendungen wie BIM, ohne die unsere Konkurrenzfähigkeit und Zukunftsfähigkeit nicht gesichert werden kann.

Die AfD sieht die technische Entwicklung grundsätzlich am besten in der privaten Wirtschaft aufgehoben. Entscheidungen über Innovationen dem Staat und seinen Beamten zu überlassen, sehen wir nicht als zielführend an. Nur ein funktionierender Markt kann effiziente Lösungen hervorbringen.
Der Staat muss sich um eine gute Ausbildung der zukünftigen Fachleute kümmern. Er soll auch risikobehaftete Grundlagenforschung finanzieren. Die Förderung von Netzwerken wie das BIM Cluster sieht die AfD auch als eine Maßnahme zur Verbesserung der Infrastruktur an. Auch bei der Förderung einer beruflichen Aus- und Weiterbildung in neuen, digitalen Technologien sieht die AfD eine Aufgabe des Staates.

Das Arbeiten im Homeoffice sollte durch besondere steuerliche Vergünstigungen gefördert werden. 

Wir unterstützen die Forderung nach schnellerem Internetzugang. Gerade in ländlichen Regionen sind Breitbandversorgung und Handyempfang oft nicht gegeben. Wir wollen mit einem Zukunftsprogramm unter anderem die digitale Infrastruktur in den nächsten fünf Jahren massiv ausbauen.

Wir befürworten eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung unter den Maßgaben von Datenschutz und Cybersicherheit. Unser Fokus liegt darauf, Bürger:innen Gänge zu Ämtern auch online zu ermöglichen und so den Aufwand für die Menschen zu reduzieren.

Auch wir befürworten den Einsatz von Fachkräften. Wir müssen dazu die Ausbildungssituation an Schulen, Hochschulen, Berufsbildenden Schulen und in Betrieben verbessern. Anders werden wir den Mangel an Fachkräften in keinem Bereich beheben können.

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