Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle engmiteinander verbunden. Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird. Links:• Beschlüsse der Videoschaltkonferenz
Wahlprüfsteine der Freien Berufe

Die Freien Berufe arbeiten im Interesse der Gesellschaft. Sie sind dabei stets nah bei den Menschen in unserem Bundesland. Mit ihrer großen thematischen Bandbreite haben die Freien Berufe eine Schlüsselrolle auf dem Weg aus der Pandemie, hin zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Normalität. Auf diesem Weg sind die Freiberuflerinnen und Freiberufler gleichzeitig Betroffene und Problemlöser. Der Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz hat zur bevorstehenden Landtagswahl mit seinen Mitgliedskammern und -verbänden, drei Kernbereiche herausgearbeitet, die für unsere jeweiligen Berufsgruppen von zentraler Bedeutung sind. Als Dachverband geht es uns darum,den Fokus der politischen Parteien auf diese drei Themen zu lenken, da sie die Freien Berufe gemeinsam betreffen, natürlich sind diese Aspekte nur als Schwerpunkte und Schlaglichter zu verstehen. Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberatende Berufe Keine weitere Erosion der Verschwiegenheitspflicht Verschwiegenheit ist für die Berufsausübung der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unverzichtbar. Die Verschwiegenheitsrechte und -pflichten sind Wesensmerkmal und Funktionsvoraussetzung ihrer Dienstleistungen; sie sind aus gutem Grund in spezialgesetzlichen Berufsgesetzen verankert und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Für das Vertrauensverhältnis zwischen beratenden Berufen und ihren Mandanten ist das Recht und die Pflicht der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zur Verschwiegenheit unabdingbar, denn diese müssen sich „ihrem“ Berater offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen. Umgekehrt ist für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer das Wissen um derart sensible Daten die Grundvoraussetzung dafür, dass sie überhaupt eine umfassende, qualifizierte Beratung erbringen bzw. ihren Mandanten vertreten können. Diese Vertretung und Beratung der Mandanten sind ein Grundrecht, das den Rechtsstaat ausmacht. Der Bürger soll mit Hilfe von Spezialisten in die Lage versetzt werden, sich vor unrechtmäßigem Handeln des Staates zu schützen bzw. mit deren Hilfe den Weg zurück zu rechtskonformem Verhalten finden. Wären wir wirklich noch ein Rechtsstaat, wenn es keine Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gäbe? Wer träte dann für die Rechte der Bürger ein? Niemand. Der Bürger hätte keine Rechte gegenüber dem Staat mehr. Und auf diesem Weg befinden wir uns: Telekommunikationsüberwachungsgesetz, Zollfahndungsdienstgesetz, BKA-Gesetz, Artikel-10-Änderungsgesetz, Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz, Anzeigepflichten im Steuerrecht: Die Rechte der beratenden Berufe – und damit die der von ihnen vertretenen Bürger – werden immer weiter untergraben! Der Weg zur Nicht-Existenz ist da nicht mehr weit. Kernforderungen: • Keine weiteren Einschränkungen der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater• Kein Gold-Plating (keine überschießende Umsetzung) der EU-Whistle-Blower-Richtline sondern 1:1 Umsetzung – Petzen ist und bleibt uncool.• Schutz der Privatsphäre! In einer vollständig transparenten Gesellschaft ersetzt Kontrolle das Vertrauen. Demokratie beruht jedoch auf Vertrauen, Diktaturen beruhen auf vollständiger Kontrolle! Für die CDU Rheinland-Pfalz ist das besondere Vertrauensverhältnis von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zu ihren Mandanten ein hohes und schützenswertes Gut. Gerade in einer Demokratie ist es wichtig, dass sich die Mandanten ihren Beratern anvertrauen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihre Einlassungen grundsätzlich an die Behörden gemeldet werden müssen. Eine über das notwendige Maß hinausgehende Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater lehnen wir deshalb ab. Gleichwohl kann es keinen vollumfänglichen Schutz geben. In besonderen Ausnahmefällen muss es dem Staat möglich sein, besonders eklatante Verstöße gegen unsere Rechtsordnung nach Möglichkeit zu verhindern, jedenfalls aber effektiv und erfolgreich aufklären und ahnden zu können. Deshalb stehen wir hinter den vom Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V. genannten Gesetzen (Telekommunikationsüberwachungsgesetz, Zollfahndungsdienstgesetz, BKA-Gesetz, Artikel-10-Änderungsgesetz, Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz und den Anzeigenpflichten im Steuerrecht). Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Gleichwohl stehen wir einer überschießenden Umsetzung kritisch gegenüber. Denn letztlich wäre dies mit zusätzlichen Kosten für die Unternehmen verbunden, ohne dass es in der überwiegenden Zahl der Fälle einen Mehrwert generieren würde. Rheinland-Pfalz ist das Land der Demokratie. Unsere großen Erfolge, unser Reich-tum beruht darauf, dass wir – mitten in Europa – in einem weltoffenen Land leben, dessen Grundlage der Rechtsstaat und unsere demokratische Verfassung ist. Das ist uns Ansporn und Verpflichtung, weiter für eine offene und freie Gesellschaft einzutreten. Für alle hier konkret betroffenen Berufsgruppen ist die Verschwiegenheitspflicht von herausragender Bedeutung. Wir stehen dafür ein, dass die geltenden hohen Standards erhalten bleiben und beachtet werden. Ausnahmen sind für uns nur dort angebracht, wo sie unbedingt zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig sind und nur im hierzu absolut notwendigen Umfang. Wir sichern zu, in Frage dieser Tragweite stets für einen Austausch zur Verfügung zu stehen. Wir begrüßen die EU-Whistle-Blower-Richtlinie und den so gestärkten Schutz für Menschen, die aus Gewissengründen Rechtsverstöße und erhebliche Missstände aufdecken und der Gesellschaft somit in vielen Fällen einen großen Dienst erwei-sen. Die Richtlinie findet nur Anwendung, wenn Whistleblower Verstöße gegen bestimmtes Unionsrecht melden, weil nur das von europäischem Recht geregelt werden konnte. Alle anderen Verstöße und alle anderen Missstände, zum Beispiel gravierende Straftaten, seien es Menschenrechtsverstöße, Gewalt- und Sexualstraf-taten, werden von der Richtlinie nicht erfasst. Europäisches Recht deckt also längst nicht alle Möglichkeiten ab. Es gibt daher Überlegungen, den Schutz weiter zu ver-bessern. Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten, begrüßen wir und wollen die wei-tere Diskussion auf Bundesebene konstruktiv begleiten. Als Rechtsstaatspartei verteidigt die AfD auch die Freiheitsrechte und die Privatsphäre der Bürger gegenüber dem Staat und wird einer Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nachdrücklich widersprechen. Wir unterstützen die Verschwiegenheitspflicht z. B. bei Ärzt:innen und Rechtsanwät:innen. Jedoch zeigen Steuerskandale der vergangenen Jahre, dass zu prüfen ist, ob diese bei allen Berufsgruppen angemessen ist. DIE LINKE spricht sich für den besseren Schutz von Whistle Blowern aus. Wir fordern eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie. Die Aufdeckung von massivem Fehlverhalten und Verbrechen darf nicht unter Strafe gestellt werden. Die Privatsphäre ist ein hohes Gut. Wir lehnen z. B. staatliche Überwachung von Privatpersonen durch den Einsatz von Staatstrojanern oder Bespitzelung durch den Verfassungsschutz ab. Privatsphäre verstehen wir dabei als etwas, das Privatpersonen zukommt. Von Unternehmen, Betrieben, Geschäften und Verwaltungen erwarten wir dem gegenüber Transparenz. Intransparenz in diesen Bereichen widerspricht dem Verbraucherschutz und der demokratischen Kontrolle. Heilberufe Finger weg von den berufsständischen Versorgungseinrichtungen Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind das Fundament der Altersvorsorge der Freien Berufe. Sie arbeiten ohne Inanspruchnahme von Staatszuschüssen. Seit Gründung des ersten Versorgungswerks vor mehr als 80 Jahren gibt es deutschlandweit insgesamt 90
Corona-Hilfen

in den Corona-Hilfen ist ständige Bewegung. Heute möchten wir Sie 1) über Änderungen bei der Antragstellung für Kurz-arbeitergeld sowie 2) die Ausweitung des Kinderkranken-geldes informieren: 1. Pandemiebedingt ist die Anzahl für Anträge zumKurzarbeitergeld sowie zum Saison-Kurzarbeitergeld angestiegen (laut Hochrechnung der BA kann für 2021 von circa 3 Mio. KUG-Anträgen und 285. 000 Saison-KUG Anträgen ausgegangen werden. 2018 und 2019 gab es21.530 bzw. 41.540 KUG-Anträge sowie 290.397 bzw. 278.815Saison-KUG-Anträge). Daher soll die Übermittlung der Anträge für Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und der zusätzlichen Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld zukünftig als optionales Verfahren nicht mehr nur schriftlich beantragt werden können, sondern auch elektronisch über die Entgeltabrechnungsprogramme der Arbeitgeber und das damit verbundene Meldeverfahren durchgeführt werden. Hierzu hat die Bundesregierung den in der Anlage befindlichen Referentenentwurf als gesetzliche Grundlage für ein optionales elektronisches Verfahren zur Beantragung u.a. des Kurzarbeitergeldes geschaffen. 2. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 5. Januar 2021 beschlossen, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) auszuweiten. Das Bundeskabinett soll die anliegende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes am 13. Januar 2021 beschließen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 12. Februar geplant. Der Anspruch ist beschränkt auf das Kalenderjahr 2021 und soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil die Schule oder die Kindertages-einrichtung ganz oder teilweise pandemiebedingt geschlossen oder die Kinderbetreuung eingeschränkt ist. Die Schließung der Betreuungseinrichtung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenz-pflicht oder die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungs-angebot ist den Krankenkassen nachzuweisen. Die Krankenkasse kann hierzu die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat. Für die Zeit des Bezugs von Krankengeld ruht für beide Elternteile der Anspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG. Nach der Begründung soll für denselben Zeitraum zusätzlich zu dem Bezug von Krankengeld weder für das dem Kinderkranken-geldbezug zugrundeliegende Kind noch für ein anderes betreuungsbedürftiges Kind eine Entschädigungs-leistung beansprucht werden können. Zur Kompensation der Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenkassen ist zunächst eine pauschale Erhöhung des Bundeszuschusses i. H. v. 300 Mio. € vorgesehen. Sollten die Aufwendungen darüber hinausgehen, erfolgt eine Spitzabrechnung. Link: Referentenentwurf der Bundesregierung
Jahressteuer-gesetz 2020
nachdem die zweite und dritte Lesung des Jahressteuergesetzes 2020 mehrfach verschoben wurde, beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz am 16. Dezember 2020 in der Beschlussfassung des Finanzausschusses.Durch eine Reihe von Umdrucken wurde der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 an einigen Stellen geändert. Mit den Anlagen erhalten Sie das Jahressteuergesetz 2020 in der beschlossenen Fassung. Anlage 1Anlage 2
Beschluss der Bund-Länder-Konferenz sowie „Synopse“ zum Entwurf

Auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 wurde folgendes beschlossen. Sie erhalten den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz über die derzeit bestehenden Corona-Maßnahmen sowie die „Synopse“ mit den darin erkennbaren Änderungen gegenüber dem übersandten Entwurf (siehe Mail: BFB-INFORMATION (2 KW 1/2021). Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 25. Januar 2021 geplant. Wir werden Sie weiterhin informieren. – Beschluss MPK 05012021– Synopse zum Entwurf
Corona-Lage

Wir alle blicken gespannt auf das aktuelle Corona-Geschehen nach Weihnachten und dem Jahreswechsel. Mit den Impfungen wurde begonnen. Wie entwickelt sich die Krise? In diesem Zusammenhang erhalten Sie einen tagesaktuellen Überblick zur medizinischen COVID-19 Lage des BMG.Mehr Info …
Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler

Hier haben wir für Sie eine aktualisierte Übersicht der verschiedenen bundesweiten Hilfsangebote zur Bewältigung der Corona-Krise zusammengestellt. Link zum Download der PDF-Datei
Corona-Hilfe für Unternehmen

Die Corona-Krise lähmt die Wirtschaft und bringt das öffentliche Leben zum Erliegen. Hier finden Sie eine anschauliche Übersicht, die die KfW-Corona-Hilfen für junge und etablierte Unternehmen und die Soforthilfe des Bundes nach ausgewählten Merkmalen wie Unternehmensgröße, Unternehmensalter, Maximaler (Kredit-)Betrag Rückzahlung und Haftungsfreistellung (Risikoübernahme durch die KfW)vergleicht. Hier gelangen Sie zur aktuelle Zusammenfassung des Bundeswirtschaftsministeriums „Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus„(Stand: 23. April 2020).