Vertreter des Landesverbands der Freien Berufe Rheinland-Pfalz (LFB) trafen sich am 22. April zu einem konstruktiven Austausch mit Gordon Schnieder, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz. Die Gespräche konzentrierten sich auf zentrale Herausforderungen der einzelnen Berufsgruppen wie den Bürokratieabbau, die Fachkräftesicherung auch aus Drittstaaten sowie den zunehmenden Deregulierungsdruck aus Brüssel.
In der Diskussion wurde die Bedeutung von effizienten Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften hervorgehoben. Schnieder betonte: "Wir bekommen Fachkräfte nur, wenn wir schneller werden." Der Präsident des LFB, Dr.-Ing. Horst Lenz, der auch Präsident der Ingenieurkammer ist, nutzte die Gelegenheit, um auf einen Ingenieur hinzuweisen, der bei einer deutschen Auslandsvertretung über vier Jahre auf einen Termin zur Visumsbeantragung warten musste, in Deutschland als Fachkraft aber händeringend gebraucht wird.
Die Veranstaltung fand in den neuen Räumlichkeiten der Ärztekammer statt, die den traditionsreichen Eltzer Hofs in Mainz revitalisiert hat. Die Freien Berufe in Rheinland-Pfalz umfassen eine breite Palette an
Tätigkeiten, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten, Ingenieure, und viele mehr. Der LFB vertritt die Interessen dieser vielfältigen Berufsgruppen und setzt sich für ihre Belange ein, sowohl auf
politischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene. Für weitere Informationen über den Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz besuchen Sie bitte die offizielle Website unter www.lfb-rlp.de.
Auf dem Bild ist von links nach rechts zu sehen: MdL Gordon Schnieder (CDU), Dr,-Ing. Horst Lenz, Dr. Günther Matheis, Martin Böhme
Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen
Parlament statt. Auch an die Freien Berufe dürften in der neuen
Legislaturperiode wieder direkte und indirekte Impulse seitens der
europäischen Ebene gerichtet sein. Angesichts dessen interessiert
natürlich die Frage, welche Vorstellungen deutsche Parteien zu
freiberuflerrelevanten Themen haben. Solche übergreifenden Themen sind
etwa der Binnenmarkt, Künstliche Intelligenz und Daten, Ausbildung und
Fachkräfte oder Bürokratieabbau.
Im Anhang finden Sie daher eine nach relevant erachteten Schlagworten
zusammengestellte Auswertung ausgewählter Europawahlprogramme, die eine erste Orientierung bieten soll. Dabei fiel die Auswahl auf diejenigen
Wahlprogramme, deren Parteien einerseits aktuell in Fraktionsstärke im
Deutschen Bundestag vertreten sind und die sich andererseits klar zum
Projekt der Europäischen Union bekennen. Namentlich wurden die
Europawahlprogramme von CDU/ CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP näher in Augenschein genommen.
- weiter zur Synopse (PDF)
„Rund sechs Millionen in und für die Freien Berufe tätige Menschen sind nicht nur eine relevante Wirtschaftsgruppe, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Wir stehen für Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Integration. Knapp ein Fünftel unserer
Auszubildenden haben ausländische Wurzeln, unsere flächendeckenden Strukturen werden durch Kolleginnen und Kollegen mit einer Zuwanderungsgeschichte bereichert. Umgekehrt leisten Freiberuflerinnen und Freiberufler täglich unzählige Beiträge zu einer erfolgreichen
Integration. Die bekannt gewordenen Vorstellungen einer Vertreibung ganzer Gruppen von Menschen aus Deutschland stehen unseren gelebten Werten diametral entgegen.
Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist unverhandelbar. Angriffen auf sie, auf ihre Institutionen und auf unser Grundgesetz müssen und werden wir uns entgegenstellen. Freiberuflerinnen und Freiberufler treten für einen pluralistischen Dialog und gegen Radikalisierung, Hass, Hetze und Antisemitismus ein. Freie Berufe sind auf eine offene freiheitliche Gesellschaft angewiesen, nur in einer solchen können sie ihre für die Gesellschaft existenziellen Aufgaben wirkungsvoll und am Gemeinwohl orientiert erfüllen.“
- Wirtschaft warnt vor Ostdeutschland als „Sehnsuchtsort für Rechtsextremisten“
„Drei der zehn beliebtesten Ausbildungsberufe, die Frauen auswählen, zählen zum Ausbildungsbereich der Freien Berufe und fünf der neun dualen Ausbildungsberufe der Freien Berufe finden sich unter den
Top 20“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zu den Ranglisten, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) am 22. Januar 2024 vorstellte.
Danach belegt die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten den zweiten Platz, auf Rang drei kommt die Zahnmedizinische Fachangestellte, auf dem zehnten Platz steht die Steuerfachangestellte. Zu den beliebtesten 20 Ausbildungsberufen zählen zudem die Tiermedizinische Fachangestellte (Rang 13) und die Rechtsanwaltsfachangestellte (Rang 18). Werden alle Neuabschlüsse ohne weitere Differenzierung betrachtet, rangiert in der Top 10 die/der Medizinischer Fachangestellte/-r auf Platz 5
und die/der Zahnmedizinischer Fachangestellte/-r auf Platz 10.
Der BFB-Präsident sagt weiter: „Gerade für Frauen ist eine Ausbildung bei den Freien Berufen attraktiv. Sie sind als Zukunftsbranche eine sichere Bank und die Arbeitsbereiche sind sinnstiftend und spannend, auch weil die Freien Berufe nah am Menschen sind. Um die Attraktivität der dualen
Ausbildung zu erhöhen, muss auch die Mobilität unterstützt werden. Um zur Ausbildungsstelle oder zur Berufsschule zu kommen, sollte auch für Auszubildende ebenso wie bereits für Studentinnen und Studenten ein ermäßigtes Deutschlandticket eingeführt werden. Überdies kann eine frühzeitige Berufsorientierung an allen Schulformen wichtige Impulse setzen.“
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Der BFB war eingeladen zu einer Anhörung des Familienausschusses, die am 18. September 2023 im Deutschen Bundestag zum Thema Mutterschutz für Selbstständige stattfand. Grundlage der Anhörung war ein Antrag (20/6911) der CDU/CSU-Fraktion, in dem diese fordert, Schwangerschaft und Mutterschutz für Gründerinnen und Selbstständige zu erleichtern.
Für den BFB nahm auf Einladung der FDP Tierärztin Dr. Maren Püschel als eine von zehn Sachverständigen an der Anhörung teil. Alle Sachverständigen forderten einen besseren Mutterschutz und eine bessere Absicherung für Selbstständige mit kleinen Kindern sowie eine Beendigung der Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen. Kinder zu bekommen, sei laut den Expertinnen eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch entsprechend abgesichert werden müsse. Die vielen verschiedenen Formen der Selbstständigkeit machen eine einzelne „Universallösung" jedoch schwierig. Konkrete Maßnahmen, die aus Sicht Dr. Maren Püschels, selbst Mutter einer Tochter, selbstständige Müttern fördern würden, sind u.a. die Sicherung einer flächendeckenden, flexiblen und zeitlich umfassenden
Kinderbetreuung sowie eine unbürokratische Verwaltungs- und Informationslage für werdende Mütter. Ein solidarisch finanziertes System für Mutterschaftsgeld für Selbstständige, in Form der U2-Umlage, würde laut den Expertinnen eine schnelle und direkte Option mit unkomplizierter Abwicklung bieten.
Die Anhörung gehört zu den Aktivitäten des BFB für mehr Gründerinnen. Seit Anfang 2022 verfolgt der BFB das Thema mit zum Beispiel vier Gründerinnenkonferenzen, die nächste Gründerinnenkonferenz findet am 18. Oktober 2023 in Kooperation mit dem
Verband deutscher Unternehmerinnen und der Friedrich-Naumann-Stiftung in Berlin statt. Darüber hinaus veranstaltete der BFB ein parlamentarisches Frühstück, Podiumsdiskussionen mit Partnern wie der OECD und beteiligte sich beim Format „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand" im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaforschung. Hier findet das nächste Netzwerktreffen am 28. September 2023 statt.
Führenden Wirtschaftsinstitute veröffentlichten eine Gemeinschaftsdiagnose, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellt wurde.
Darin rechnen die Forscherinnen und Forscher mit einer Schrumpfung der deutschen Wirtschaft. Die Prognose für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts gegenüber der Frühjahrsschätzung wurde um 0,9 Prozentpunkte auf minus 0,6 Prozent gesenkt. Für 2023 erwarten sie ein Plus von 1,3 Prozent. In Bezug auf Arbeitslosigkeit rechnen die
Wirtschaftsforscher dieses Jahr mit einem moderaten Anstieg auf 2,6 Millionen Betroffene, für 2024 wird ein leichter Rückgang prognostiziert. Bei der Inflationsrate sei eine Entspannung absehbar, die Inflationsrate durfte 2023 bei 6,1 Prozent liegen und 2024 bereitsauf 2,6 Prozent fallen.
Weiterhin schreiben die Forscherinnen und Forscher, dass die Transformation hin zu einer emissionsärmeren Wirtschaftsstruktur mit einem erheblichen Strukturwandel einhergeht. Dazu muss nicht nur der energiesparende technische Fortschritt beschleunigt werden, sondern auch in vielen anderen Bereichen sich Produktions-prozesse verändern müssen. Dafür ist es notwendig, die institutionellen Rahmenbedingungen zu verbessern. So weisen einige Indikatoren zur Standortqualität, wie beispielsweise der Länderindex Familienunternehmen, auf Verbesserungs-möglichkeiten in den Bereichen Steuer, Klima und Arbeitsmarkt. Des Weiteren wird auf das Wachstumschancengesetz hingewiesen, im aktuellen Entwurf circa 50 Einzelmaßnahmen vorgesehen sind, die die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern, Investitionen in den Klimaschutz fördern und bürokratische Belastungen für die Unternehmen reduzieren sowie Forschung und Entwicklung von Unternehmen
steuerlich fördern sollen. Das dafür vorgesehene Volumen von sieben Milliarden Euro wird als zu gering von den Wissenschaftlern kritisiert.
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Landesverband der Freien Berufe zeichnet beste Auszubildende aus
Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) gratulierte in diesem Jahr den 85 besten Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen in Rheinland-Pfalz mit einer Feierstunde im ZDF in Mainz.
LFB-Präsident Dr. Horst Lenz hob in seiner Glückwunschrede die Erfolge der Azubis lobend hervor: „Wer für seine anspruchsvolle Ausbildung solch exzellente Noten erzielt, beweist, dass er engagiert und motiviert durch die Ausbildungszeit gegangen ist. Sie alle haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass Sie über einen starken Willen verfügen und sich nicht von Ihrem Ziel abbringen lassen. Indem Sie heute hier vor uns stehen, haben Sie sich selbst für Ihre guten Leistungen belohnt.“ Lenz betonte auch, welch Engagement und Motivation einer solchen Leistung zugrunde liegen. Die Absolventen hätten in ihrer Ausbildungszeit bewiesen, dass sie tatkräftig und willensstark ihre Ziele erreichten. „Mit Ihrer Wahl eines Freien Berufes haben Sie sich für ein interessantes und vielschichtiges Arbeitsumfeld entschieden“, so Lenz. „Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie auch in Zukunft viel Freude an Ihrem gewählten Beruf haben werden und sich Ihre Erwartungen erfüllen.“
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Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023
„Diese Umfrage zeigt einmal mehr, der Fachkräftemangel spitzt sich bei den Freien Berufen immer weiter zu. Die ohnehin schon große Personallücke klafft auch zukünftig noch weiter auseinander. Fast jede, jeder fünfte Befragte (17,7 Prozent) geht davon aus, binnen der kommenden beiden Jahre noch weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben als derzeit. Verglichen mit dem Vorjahreswert von 13,8 Prozent ist dies auch ein eindeutiges Zeichen der Resignation. Die Personalnot geht bei den Freien Berufen mehr und mehr an die Substanz. So können die freiberuflichen Dienstleistungen bereits jetzt teilweise nur noch eingeschränkt angeboten werden, was sich durch die weitere Überschreitung der Kapazitätsgrenzen verschärft“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zu den Ergebnissen der Umfrage.
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Am 8. Mai 2023 trafen sich Vertreter des Landesverbands der Freien Berufe Rheinland-Pfalz (LFB), um sich über die Belange des Verbandes sowie politische und wirtschaftliche Themen auszutauschen.
Die Freiberufler konnten an diesem Tag den Minister für Inneres und Sport, Michael Ebling, in ihrer Runde begrüßen.
Der Wiederaufbau des Ahrtals war ebenso ein Anliegen der Freiberufler wie des Ministers, dabei sagte der Minister: „Der Wiederaufbau des Ahrtals ist die größte Baustelle Deutschlands“ und „der nachhaltige und zukunftsgerechte Wiederaufbau ist ein bedeutender Regierungsschwerpunkt“. Mit den Ärzten kam Minister Ebling über das nicht vorhandene Gesundheitsdatennutzungsgesetz ins Gespräch. Auch die anderen freiberuflichen Kammern und Verbände nutzten den Besuch des Ministers, um ihre Themen anzusprechen.
Bildunterschrift: Dr. Ing. Horst Lenz, Minister Michael Ebling, Dr. Günther Matheis
Foto: LFB
Bundeskanzler Olaf Scholz gibt offiziellen Startschuss.
Mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ werben Ministerien, Behörden, Wirtschaft und Gewerkschaften für die berufliche Ausbildung in Deutschland. Die Entscheidung für einen Beruf braucht umfassende Informationen und Vorbilder. Deshalb richten sich die Veranstaltungen des Sommers an Jugendliche, Eltern und Betriebe. Von Anfang Mai bis Ende September 2023 präsentieren und erklären die Allianzpartner gemeinsam auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene die Vorteile einer beruflichen Erstqualifizierung.
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der Berufsorientierung, die Attraktivität der dualen Ausbildung, die Vielfalt in den Betrieben und die Chance, auch noch in der Nachvermittlung einen Ausbildungsplatz zu finden. Auf Bundesebene und in
den Regionen werden derzeit seitens der Allianzpartner zahlreiche Veranstaltungen zum Thema „duale Ausbildung“ organisiert und demnächst auf der Webseite der Allianz
veröffentlicht.
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Umfrage zur Fachkräftesicherung BFB-Jahresschwerpunkt 2023
Den Freien Berufen fehlen in ihren Teams laut Umfrage rund 46.000 Auszubildende, 236.000 Fachkräfte und 60.000 Freiberuflerinnen sowie Freiberufler. Massive Lücken bezogen auf rund 4,5 Millionen Beschäftigte, darunter rund 129.000 Auszubildende. Damit verschärft sich der Fachkräftemangel nochmals deutlich, lag der Wert unbesetzter Stellen bei der letzten Befragung von Ende 2019 noch bei rund 300.000.
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Schmidt: „Rund 340.000 Stellen bei den Freien Berufen unbesetzt.“
„Aktuell fehlen den Freien Berufen in ihren Teams laut unserer Umfrage rund 46.000 Auszubildende, 236.000 Fachkräfte und 60.000 Freiberuflerinnen sowie Freiberufler. Dies sind massive Lücken bezogen auf rund 4,5 Millionen Beschäftigte, darunter rund 129.000 Auszubildende. Damit verschärft sich der Fachkräftemangel in unseren Reihen nochmals deutlich, lag der Wert unbesetzter Stellen bei der letzten Befragung von Ende 2019 noch bei rund 300.000. Dieser Trend scheint sich fortzuschreiben. Trotz krisenhaften Umfelds rechnet derzeit jede dritte Freiberuflerin, jeder dritte Freiberufler damit, im kommenden Jahr nochmals mehr Personal zu brauchen. Zudem befürchtet jede zweite Freiberuflerin, jeder zweite Freiberufler, auch im kommenden Jahr Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung zu haben“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zu den Ergebnissen der BFB-Umfrage zur Fachkräftesicherung.
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Landesverband der Freien Berufe wählt Präsidium
Der Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Dr.-Ing. Horst Lenz ist erneut zum Präsidenten des Landesverbandes der freien Berufe (LFB) gewählt worden. Einstimmig wurde Lenz in seiner zweiten Amtszeit bestätigt. Die Amtszeit des LFB-Präsidenten dauert satzungsgemäß vier Jahre bis zur Mitgliederversammlung 2026.
"Die Freiberuflerinnen und Freiberufler in Rheinland-Pfalz tragen eine besondere Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft, das ist uns in unserer täglichen Arbeit immer bewusst. Ganz gleich, ob bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie oder beim Wiederaufbau im Ahrtal, die Freien Berufe schultern die besonderen Anforderungen an ihre Berufsstände. Es ist die Aufgabe des Staates, unsere kleinen und mittelständischen Strukturen noch stärker zu fördern und zu unterstützen", sagte Lenz anlässlich seiner Wahl.
Dr. Günther Matheis von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wurde zum ersten Vizepräsidenten wiedergewählt. Dr. Thomas Seither von der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ist ebenso weiterhin als zweiter Vizepräsident des LFB tätig. Mit dem wiedergewählten Präsidenten bleibt auch Martin Böhme Geschäftsführer des LFB.
Der Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz wurde laut 1978 gegründet und ist Mitglied des bereits 1948 gegründeten Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB). Der LFB ist in Rheinland-Pfalz der Dachverband für 17 Kammern und Verbände und vertritt rund 30.000 Freiberufler im Land.
In Deutschland gibt es derzeit mehr als 1,4 Millionen selbstständige Freiberufler. Dazu zählen Architekten, Heilkundler, rechts-, wirtschafts-, und steuerberatende Freiberufler, Techniker und die freien Kulturberufe. Sie beschäftigen über drei Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Foto: LFB
Landesverband der Freien Berufe zeichnet beste Auszubildende aus
Im Beisein der rheinland-pfälzischen Bildungsstaats-sekretärin Bettina Brück gratulierte der Landesverband der Freien Berufe (LFB) in diesem Jahr den 85 besten Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen in Rheinland-Pfalz mit einer Feierstunde im Bürgerhaus Finthen in Mainz.
LFB-Präsident Dr. Horst Lenz hob in seiner Glückwunschrede die Erfolge der Azubis lobend hervor: „Sie alle, die heute hier sitzen, haben in den vergangenen Jahren und Monaten Großes geleistet und sich mit einer hervorragenden Ausbildung den Weg in Ihre Zukunft geebnet. Nun wartet das Berufsleben mit all seinen spannenden Facetten auf Sie – und ich bin sicher, dass Sie sämtliche kommende Herausforderungen glänzend meistern werden, so wie Sie auch Ihre Ausbildung mit Bravour absolviert haben.“ Lenz betonte auch, welch Engagement und Motivation einer solchen Leistung zugrunde liegen. Die Absolventen hätten in ihrer Ausbildungszeit bewiesen, dass sie tatkräftig und willensstark ihre Ziele erreichten. „Mit Ihrer Wahl eines Freien Berufes haben Sie sich für ein interessantes und vielschichtiges Arbeitsumfeld entscheiden“, so Lenz. „Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie auch in Zukunft viel Freude an Ihrem gewählten Beruf haben werden und sich Ihre Erwartungen erfüllen.“
Auch dankte er den Ausbildungsbetrieben und den berufsbildenden Schulen für ihre geleistete Arbeit, denn ohne den Beistand und die wertvolle Vorbereitung hätten die Absolventinnen und Absolventen ihre Ausbildung nicht mit solchen Bestnoten beendet. „Die Betriebe und die Schulen tragen mit ihren Bemühungen gleichermaßen dazu bei, den jungen Menschen den Weg in die Freien Berufe zu erleichtern. Nur so können wir dem zunehmenden Fachkräftemangel, den wir auch in Rheinland-Pfalz mehr und mehr spüren, aktiv entgegentreten.“
Ebenso beglückwünschte Bildungsstaatssekretärin Bettina Brück – auch im Namen von Ministerin Dr. Stefanie Hubig – die Jahrgangsbesten in ihrer Festrede: „Es ist kein Geheimnis, dass wir heute und auch in Zukunft viele gut ausgebildete Fachkräfte in Rheinland-Pfalz und in Deutschland brauchen. Deshalb ist es für mich immer wieder eine große Freude zu sehen, wie viele junge Menschen sich für einen freien Beruf entscheiden und darin hervorragende Abschlüsse machen. Mein Dank und der Dank unserer Ministerin gilt aber ebenso den Lehrerinnen und Lehrern an den berufsbildenden Schulen, den Inhaberinnen und Inhabern sowie den Kolleginnen und Kollegen in den Kanzleien, Praxen und Ausbildungsunternehmen, den Berufsorganisationen sowie Familien und Freunden. Sie alle begleiten und unterstützen die Fachkräfte von morgen, deshalb appelliere ich an Sie: Lassen Sie in diesem Engagement für die Ausbildung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nach.“
Die in diesem Jahr Geehrten haben ihren Abschluss in den Ausbildungsberufen Bauchzeichner, Geomatiker, Medizinische/r, Zahnmedizinische/r und Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Pharmazeutisch-kaufmännische/r Fachangestellte/r, Steuerfachangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Technischer Systemplaner/in sowie Vermessungstechniker absolviert und sind damit nun alle ein Teil der Freien Berufe.
Der Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz wurde 1978 gegründet und ist Mitglied des bereits 1948 gegründeten Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB). Mehr als 1,3 Millionen selbständige Freiberufler arbeiten in Deutschland. Dazu zählen Heilkundler, rechts-, wirtschafts-, und steuerberatende Freiberufler, Techniker und die freien Kulturberufe. Bundesweit beschäftigen sie über drei Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes
Foto: LFB/Kristina Schäfer
„Ehrenamtlich Ausbildung stärken – Fachkräfte sichern“ ist das Motto einer Fachtagung
am 17. Oktober im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin, die vom Bundesverband der
Freien Berufe (BFB), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Senior Experten Service (SES) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
ausgerichtet wird.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das vom SES entwickelte und durchgeführte
Mentorenprogramm VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen). Im Rahmen die-
ser Initiative helfen seit mehr als zehn Jahren erfahrene Fachkräfte im Ruhestand jungen
Auszubildenden. Die Profis im Ruhestand unterstützen Azubis dabei, ihre Ausbildung er-
folgreich abzuschließen.
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Das Plenum des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat am 21. September 2022 eine Initiativstellungnahme mit dem Titel „KMU, wirtschaftliche Unternehmen, Handwerk und freie Berufe – Fit für 55“ verabschiedet. Nicht zuletzt dank des Einsatzes von Martin Böhme, BFB-Vertreter im EWSA, adressiert die Stellungnahme nunmehr viele für die Freien Berufe relevante Herausforderungen, insbesondere zur Gestaltung der grünen und digitalen Transformation in der EU. Dabei ist es gelungen die besondere Rolle der Freien Berufe herauszustellen und gleichzeitig auch auf bestehende Probleme hinzuweisen.
Im Folgenden die wichtigsten Passagen:
· _„Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) wie […] freie Berufe tragen maßgeblich zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen, kreislauforientierten und inklusiven EU-Wirtschaft bei, sofern richtige und dauerhafte Bedingungen geschaffen werden.“ _(Nr. 1.1)
· _„KKMU sind ein wesentlicher Teil der Lösung bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals […]. Zum anderen bieten die Aktivitäten dieser KKMU Fachwissen und Lösungen für andere Unternehmen, Bürger und den öffentlichen Sektor.“ _(Nr. 2.4)
· _„Der [grüne Transformationsprozess] hängt in hohem Maße von […] intelligenten Lösungen [der KKMU] ab, die von Fachleuten, die sie beschäftigen, geschaffen werden. Dies unterstreicht die Bedeutung einer hochwertigen und relevanten allgemeinen und beruflichen Bildung sowie einer kontinuierlichen Weiterbildung.“ _(Nr. 2.10)
· _„Der EWSA fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf,
[…] sicherzustellen, dass KKMU angemessene Möglichkeiten bekommen, um umweltfreundliche Lösungen für den öffentlichen Sektor im Rahmen von Ausschreibungen z.B. in den Bereichen Bau, Technologie und Dienstleistungen bereitstellen zu können. Für solche Dienste müssen qualitätsorientierte Verfahren verbindlich vorgeschrieben und die Kapazitätsanforderungen verringert werden, die KKMU von der Teilnahme an öffentliche Vergabeverfahren abhalten; […].“ _(Nr. 3.5)
· _„Unabhängiges Fachwissen ist erforderlich, um optimale innovative Lösungen für den Klimawandel und andere umweltspezifische Herausforderungen zu finden. Dieser Bedarf in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft wird von den freien Berufen abgedeckt, die technische, rechtliche, finanzielle und nichtfinanzielle Fachkenntnisse und Beratung bereitstellen. Der EWSA dringt auf EU-weite Maßnahmen, um die Mitgliedstaaten zur Förderung berufsständischer Regelungen zu veranlassen, durch die die ordnungsgemäße Umsetzung des grünen und digitalen Wandels gewährleistet wird […].“ _(Nr. 4.2)
· _„[…] Die Vergabeverfahren in der gesamten EU sollten klimabezogene und andere qualitätsorientierte Kriterien beinhalten, dadurch die Innovation von KKMU fördern und ihnen den Zugang zu Projekten erleichtern, insbesondere im Bereich der Planungsdienste.“ _(Nr. 4.3)
Die angenommene Initiativstellungnahme finden Sie hier.
● Plus 6,8 Prozent neue Ausbildungsverträge
● Zuversichtlich stimmende Vorboten für das Ausbildungsjahr 2022/2023
● Bei Abbruchquoten gegensteuern
„Zum 30. Juni 2022 verzeichnen die Kammern der Freien Berufe 25.469 neue Ausbildungsverträge,
ein Plus von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt. Dieser Wert liegt zudem über dem des
Vor-Corona-Jahres 2019 (24.808). Eine beachtliche Leistung der ausbildenden Freiberuflerinnen und
Freiberufler sowie deren Kammern und Verbände“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zu den
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen bei den Freien Berufen.
Und sagt weiter: „Das sind zuversichtlich stimmende Vorboten für das Ausbildungsjahr 2022/2023,
das in Kürze startet, und spricht für den unvermindertenFachkräftebedarf. Wir Freiberuflerinnen
und Freiberufler brauchen gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sichern uns mit
unserem hohen Ausbildungsengagement die Fachkräfte von morgen. Das liegt in unserem ureigenen,
aber auch im allgemeinen Interesse: Wir sind der Schlüssel für die gelingende Transformation von
Gesellschaft und Wirtschaft und leisten unsere Beiträge für die großen Zukunftsaufgaben: Ob
Energiewende und Klimaschutz, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, aber auch die Versorgung
einer immer älter werdenden Bevölkerung im Zuge des demografischen Wandels, ohne uns gibt es
keinen Fortschritt.
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„Die Freien Berufe sorgen sich im Zuge des Krieges gegen die Ukraine vor einer sich weiter
verfestigenden Wirtschaftskrise und einem schwierigen Marktumfeld. Eine Skepsis, die die Besorgnis
über den weiteren Verlauf der Coronapandemie überlagert“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt
zu den Ergebnissen der Umfrage.
Und sagt weiter: „Das spiegelt sich auch im Geschäftsklima wider. Zwar fällt dieses besser aus als in
der sonstigen Wirtschaft, aber gerade die Geschäftserwartungen trüben es deutlich ein. Überdies
macht der Fachkräftemangel den Freien Berufen mehr und mehr zu schaffen. Die Freien Berufe
stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen und gehen darüber hinaus. Wenn diese Überlast mit
Überstunden nicht mehr zu kompensieren ist, bedeutet dies in letzter Konsequenz auch, dass
Aufträge abgelehnt werden müssen. Dabei werden die Freien Berufe mehr denn je gebraucht –
neben der klassischen Daseinsvorsorge – sind es zunehmend aktuelle große Herausforderungen, bei
denen sie Schlüsselfunktionen haben: Ob (Sofort-)Hilfe und die Integration der zu uns geflüchteten
Ukrainerinnen und Ukrainer oder die Transformation hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit,
hierfür wie für andere Aufgaben sind die Freien Berufe und ihre Expertise unentbehrlich.“
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Der BFB engagiert sich auch in der diesjährigen Fortsetzung des
„Sommers der Berufsausbildung“ im Rahmen der Allianz für Aus- und
Weiterbildung. Zusammen mit der Integrationsbeauftragten der
Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz übernahm der BFB die Federführung für das Thema
„Vielfalt in der Ausbildung“, einer der inhaltlichen Schwerpunkte
für Juli und August 2022. Hierzu wurde jetzt ein Video von
BFB-Präsident Dipl.-Pharm. Friedemann Schmidt veröffentlicht. Er sagt
auch mit Blick auf die aus der Ukraine Geflüchteten: „Gerade bei uns
Freien Berufen können junge Menschen als Auszubildende in Berufen, in
denen sie viel mit Menschen zu tun haben, mit einer zusätzlichen
Sprache und ihrer interkulturellen Kompetenz punkten. Sie sind
willkommen!“
Link zum Video
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat heute offiziell sein Jobportal für geflüchtete
Ukrainerinnen und Ukrainer gestartet. Unter www.freieberufe-jobportal.de bietet der BFB mit
tatkräftiger Unterstützung seiner Mitgliedsverbände aktuelle Stellen, Ausbildungs- und
Praktikumsplätze an. Das Jobportal informiert exklusiv über freie Stellen in den Freien Berufen. In
den ersten Stunden haben viele Freiberuflerinnen und Freiberufler rund 450 Angebote in
Deutschland online gestellt. Vor Veröffentlichung werden alle Angebote zudem individuell geprüft,
sodass sichergestellt ist, dass keine unpassenden Angebote auf der neuen Jobplattform landen. Das
Jobportal ist aber auch offen für Menschen aus Deutschland, die sich für eine Stelle, eine Ausbildung
oder ein Praktikum interessieren.
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unter dem Titel „Liberal Professions: Lessons Learned and Challenges
Ahead" richtet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
am 10. Mai 2022 die 6. Ausgabe des „Europäischen Tages der Freien
Berufe" aus. Die verschiedenen Panels werden sich mit wichtigen Themen
befassen, von der Digitalisierung über Bildung bis hin zu nachhaltiger
Entwicklung. Für die deutschen Freien Berufe werden BFB-Präsident
Friedemann Schmidt, als auch BFB-Vizepräsident und Präsident der
Bundesingenieurkammer Heinrich Bökamp an der Veranstaltung aktiv
teilnehmen.
Gerne können Sie sich hier bis zum 5. Mai 2022 (12 Uhr) zur
Veranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist allerdings ausschließlich
online möglich.
Weitere Informationen, wie etwa zum Programm finden Sie hier. Die
Veranstaltung wird verdolmetscht.
Über eine rege virtuelle Teilnahme würden wir uns freuen.
Aktuell startet turnusmäßig die erste Konjunkturbefragung der Freien
Berufe des Jahres 2022.
Wie immer widmen wir uns neben den konjunkturellen Entwicklungen einem
Sonderthema: Diesmal der Evaluation des Gründungs-standortes
Deutschland. Daneben sind auch einige Fragen zu coronabedingten
Personalausfällen enthalten.
Die Befragung ist bereits online und bis 08.05.2022 zugänglich:
Zugangslink: www.t1p.de/konjunktur22
Die Befragung dauert wie immer etwa 12 Minuten und erfolgt anonym.
„Egal ob Freiberuflerin oder Freiberufler, bei uns zählt nur die individuelle Qualifikation, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages. Und sagt
weiter: „Die Freien Berufe schließen sich dem Motto „Break the Bias“ an, das zum Ausdruck bringt,
Vorurteile zu überwinden und Klischees gegen den Strich zu bürsten.
Frauen, die ihre Karriereoption in der freiberuflichen Selbstständigkeit sehen, befinden sich in bester
Gesellschaft und liegen voll im Trend. Das zeigt der Anteil der Frauen an den Gründungen: In Freien
Berufen sind 52,8 Prozent der Gründenden weiblich – ein Wert, der stabil bleiben dürfte: Erstens weil
die Zahl der gut gebildeten Frauen, speziell der Akademikerinnen, in der Bevölkerung tendenziell
steigt. Hiervon profitieren die Freien Berufe ganz besonders, da 80 Prozent der Freien Berufe selbst
ein Hochschulstudium absolviert haben. Zweitens weil Vorbilder die Berufswahl prägen. Wo schon
viele Frauen sind, gibt es eben auch viele Vorbilder, für deren Berufsbilder sich wiederum andere
Frauen entscheiden.
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EWSA bekräftigt besondere Rolle von Freien Berufen.
Das Plenum des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat am 19. Januar 2022 eine Initiativstellungnahme mit dem Titel: "Next
Generation SME Strategy – Enhancing Effective and Swift Delivery"
verabschiedet. Der BFB-Vertreter im EWSA, Martin Böhme, hat an diesem
Dossier mitgearbeitet und konnte durch sein Engagement erreichen, dass
die Bedeutung von berufsrechtlichen Regelungen bei den Freien Berufen im
Text berücksichtigt wurde.
zum Initiativbericht (englisch)
Deutschland braucht mehr Gründerinnen! Dafür haben wir mit unserem
Partner, der Zeitschrift „emotion“, zwei Web Conventions mit dem Titel
„Frauensache: Unternehmen gründen" entwickelt. Die zwei
Veranstaltungen am 17. Februar 2022 und am 17. März 2022, jeweils
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr stellen den Auftakt des thematischen
Arbeits-schwerpunkts des BFB zum Jahr der Gründung 2022 dar.
Hier können sich Interessierte anmelden.
Die Teilnahme ist für alle Interessentinnen und Interessenten
kostenlos.
die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2021 Vorschläge
unterbreitet, wie die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten und
Solo-Selbstständigen verbessert werden können. Unter bestimmten
Umständen könnten grundsätzlich davon auch Angehörige Freier Berufe
profitieren. Das Paket umfasst …
· eine Mitteilung [1] über die Vorgehensweise und Maßnahmen
der EU im Bereich Plattformarbeit;
· einen Vorschlag für eine Richtlinie [2] zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit;
· einen Entwurf für Leitlinien [3], um die Anwendung des
EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu
klären. Dies schließt auch Personen ein, die über digitale
Arbeitsplattformen arbeiten (vgl. BFB-Informationen vom 19. Januar und
8. März 2021).
Die EU-Kommission fordert in ihrer Mitteilung die Mitgliedstaaten, die
Sozialpartner und alle einschlägigen Akteure auf, konkrete Maßnahmen
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
vorzuschlagen. Sie bekennt sich dabei einerseits dazu, die Vorteile des
digitalen Wandels voll ausschöpfen und andererseits die soziale Marktwirtschaft in Europa zu schützen. Die EU möchte außerdem mit
gutem Beispiel vorangehen und einen Beitrag zu künftigen globalen
Standards für hochwertige Plattformarbeit leisten. Plattformen seien grenz-überschreitend tätig und erforderten daher auch einen
grenzübergreifenden Regulierungsansatz.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass
Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den
rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen
Arbeitsregelungen entspricht. Sie enthält eine Liste von
Kontrollkriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich
bei der Plattform um einen „Arbeitgeber“ handelt. Erfüllt die
Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den über sie arbeitenden
Personen würden daher die mit dem Status „Arbeitnehmer/in“
verbundenen Arbeitnehmer-rechte und sozialen Rechte zustehen. Die als
„Arbeitnehmer/in“ eingestuften Personen hätten damit gegebenenfalls
Anspruch auf den Mindestlohn, Tarifverhandlungen, geregelte
Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten
Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit
und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente. Plattformen haben
das Recht, diese Einstufung anzufechten oder „zu widerlegen“, wobei
sie nachweisen müssen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Die Richtlinie will zudem die Transparenz bei der Nutzung von
Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen erhöhen, eine
Überwachung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch Menschen
gewährleisten und das Recht vorsehen, automatisierte Entscheidungen
anzufechten. Diese neuen Rechte sollen sowohl Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern als auch echten Selbstständigen gewährt werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission beabsichtigt ferner, für mehr
Transparenz in Bezug auf die Plattformen sorgen, indem die bestehenden
Verpflichtungen zur Anmeldung von Arbeitsverhältnissen gegenüber
nationalen Behörden klargestellt und die Plattformen aufgefordert
werden, den nationalen Behörden wichtige Informationen über ihre
Tätigkeiten und die über sie tätigen Personen bereitzustellen.
Die EU-Kommission eröffnete außerdem eine bis zum 24. Februar 2022
laufende öffentliche Konsultation [4] zu dem Entwurf von Leitlinien zur
Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge für
Solo-Selbstständige. Dieser Leitlinienentwurf soll für
Rechtssicherheit sorgen und sicherstellen, dass das EU-Wettbewerbsrecht
die Bemühungen bestimmter Solo-Selbstständiger nicht behindert, ihre
Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, per
Tarifvertrag zu verbessern, wenn sie sich in einer relativ schwachen
Position befinden, etwa aufgrund einer äußerst ungleichen Verteilung
der Verhandlungsmacht. Die endgültige Fassung der Leitlinien soll
zusammen mit dem Folgenabschätzungsbericht im zweiten Quartal 2022
veröffentlicht werden. Die endgültigen Leitlinien sind für die
EU-Kommission bei der Auslegung und Durchsetzung der
EU-Wettbewerbsvorschriften verbindlich.
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird.
Links:
• Beschlüsse der Videoschaltkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie über das Ergebnis der heutigen Videokonferenz des BFB-Präsidiums aus Anlass der Hochwasser-Katastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen informieren:
Mit ihrer besonderen Expertise sind die Freien Berufe wertvolle Ansprechpartner für Betroffene. Wir Freiberuflerinnen und Freiberufler verfügen über ein breites Spektrum an Kompetenzen – von der ärztlichen und psychotherapeutischen Betreuung, über die Begutachtung von Gebäudeschäden, die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Wiederaufbaumaßnahmen bis hin zur Prüfung der steuerrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit bestimmter flutbedingter Belastungen. Verschiedene Mitgliedsorganisationen des BFB unterstützen Flutopfer auch unter Einsatz der Expertise von Berufsangehörigen aus nicht betroffenen Regionen und weisen öffentlich auf insoweit bestehende Hilfsmöglichkeiten hin.
Zudem haben viele Freiberufler selbst durch die Katastrophe schwere persönliche und existentielle Verluste erlitten. Dies beginnt bei der Zerstörung von Kanzleien, Praxen, Büros und Apotheken, die für lange Zeit nicht wieder den Betrieb werden aufnehmen können, und geht bis zur Verletzung oder im schlimmsten Fall zum Tod von engen Verwandten, Freunden sowie Kolleginnen und Kollegen. Dies betrifft auch das Umfeld der Freien Berufe. So erfuhren wir, dass durch die Flut die Berufsschule in Bad-Neuenahr/Ahrweiler zerstört wurde und dass mehrere Lehrer ums Leben gekommen sind.
Schon seit Tagen ist ein hohes Maß an kollegialer Hilfe festzustellen – von der Überlassung von Räumen und Technik bis zu Spenden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Bewältigung der vielfältigen Folgen der Katastrophe in menschlicher, baulicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht einen langen Zeitraum brauchen wird. Auf die ersten Schritte des Rettens, Aufräumens und der Gewinnung des Überblicks folgt die Phase des Wiederaufbaus, der Prüfung von Ansprüchen und der Wahrnehmung von politischen Hilfen. Eine solch umfangreiche Schadensfolgenbekämpfung wird sich unvermeidlich als längerer Prozess darstellen; so zog sich die Auszahlung von Hilfsgeldern für die Opfer der Flut in Sachsen 2013 bis in das Jahr 2020 hinein.
Der BFB sieht in dieser Ausgangslage folgende Aufgaben für sich als Dachorganisation:
- Ermöglichung des Best-Practice-Austauschs der Mitgliedsorganisationen mit ihren Maßnahmen untereinander. Im Mittelpunkt steht ein ständig aktualisierter Überblick über die verschiedenen Maßnahmen der Mitgliedsorganisationen auf Bundes- und vor allem auf Landesebene, idealerweise in Form von FAQs.
- Im Zusammenhang damit haben wir eine Hotline für die Mitgliedsorganisationen eingerichtet: 030 28 44 44 55, welche ab dem 22. Juli 2021 montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr freigeschaltet sein wird.
- Unter https://www.freie-berufe.de/hochwasser-in-deutschland/ startet heute die Dokumentation der Hilfsleistungen der freiberuflichen Berufsgruppen im Sinne des Gemeinwohls.
- Diese Informationen können von den BFB-Mitgliedsorganisationen wiederum für ihre jeweiligen Hilfsaktionen genutzt werden.
- Wir werden auch die politischen Unterstützungsmaßnahmen dokumentieren.
- Zudem werden wir uns – wie seinerzeit bezüglich der Corona-Hilfen geschehen – gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Hilfsprogramme so ausgestaltet werden, dass sie den Besonderheiten der Freien Berufe angemessen Rechnung tragen.
- Neben der Website werden wir auch in dieser Hinsicht in regelmäßigen Mailings unsere Mitgliedsorganisationen über aktuelle Entwicklungen informieren.
Da die Möglichkeiten des BFB, einen Informationsaustausch mit den Mitgliedsorganisationen und vor allem unter diesen zu organisieren, maßgeblich davon abhängen, dass der BFB durch seine Mitglieder über deren Aktivitäten zur Milderung der Folgen der Katastrophe unterrichtet wird, bitte ich Sie ganz herzlich, uns insoweit ständig aktuell auf dem Laufenden zu halten.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zur freiberuflichen Solidarität in diesen erneut herausfordernden Zeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Ewer
BFB-Präsident
Die schweren Überflutungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Auch Freiberufler sind betroffen. Mit ihrer besonderen Expertise sind die Freien Berufe aber auch wertvolle Ansprechpartner für Betroffene.
Der Bundesverband der Freien Berufe hat eine Seite mit aktuellen Informationen zusammengestellt. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert.
https://www.freie-berufe.de/hochwasser-in-deutschland/
FAQ-Sammlung
zur Hochwasser-Katastrophe
BM Altmaier kündigt Mittel zur Überbrückung von
Umsatzausfällen an.
Fragen und Antworten zu den Hochwasserhilfen der
Bundesregierung
Fortlaufend aktualisierte Informationen zur Lage, Ansprechpartner für
Hilfe und Unterstützung
Entwicklungs- und Implementierungsprozess der Nationalen Reserve Gesund-heitsschutz (NRGS) – erster Schritt einer umfassenden Vorsorgestrategie im Bevölkerungsschutz
Beschluss Bund über die Soforthilfe für die Flut
BMF-Briefing zu den Bundesmitteln für die Sofort- und
Wiederaufbauhilfe
Die Freien Berufe sind eine Zukunftsbranche – und eine sichere Bank für junge Menschen, die in ihr Berufsleben starten. Über 127.000 junge Menschen werden von einem Freiberufler ausgebildet. Der Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen gehört zu ihrem Arbeitsalltag, sie haben jeden Tag viel mit Patienten, Mandantinnen, Klienten oder Kundinnen zu tun und natürlich mit dem Team, zu dem sie gehören. Für jedes Talent ist bei den Ausbildungsberufen in Praxen, Kanzleien, Büros und Apotheken etwas dabei.
Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bildung und Forschung rufen zusammen mit dem BFB und anderen Wirtschaftsorganisationen wie BDA und ZDH zum Girls'Day und Boys'Day 2021 auf. Der BFB engagiert sich seit 2009 in diesem Format, das für Unternehmen, Schulen sowie Schüler und deren Eltern vielfältige Möglichkeiten anbietet, sich beruflich jenseits eingefahrener Vorstellungen zu orientieren.
Die Teilnahme am Girls'Day/Boys'Day bringt viele Vorteile mit sich:
• als Maßnahme für Fachkräftegewinnung, da frühzeitig das Interesse junger Menschen für den Beruf geweckt wird,
• als Erweiterung der Optionen beruflicher Zukunft für Mädchen und Jungen ab der fünften Klasse,
• als Werbung für die anspruchsvollen dualen Ausbildungen in den Freien Berufen, die oft unter Jungen nicht sehr nachgefragt sind.
Die Freien Berufe arbeiten im Interesse der Gesellschaft. Sie sind dabei
stets nah bei den Menschen in unserem Bundesland. Mit ihrer großen
thematischen Bandbreite haben die Freien Berufe eine Schlüsselrolle auf
dem Weg aus der Pandemie, hin zur gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Normalität. Auf diesem Weg sind die Freiberuflerinnen
und Freiberufler gleichzeitig Betroffene und Problemlöser. Der
Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz hat zur bevorstehenden
Landtagswahl mit seinen Mitgliedskammern und -verbänden, drei
Kernbereiche herausgearbeitet, die für unsere jeweiligen Berufsgruppen
von zentraler Bedeutung sind. Als Dachverband geht es uns darum,
den Fokus der politischen Parteien auf diese drei Themen zu lenken, da
sie die Freien Berufe gemeinsam betreffen, natürlich sind diese Aspekte
nur als Schwerpunkte und Schlaglichter zu verstehen.
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in den Corona-Hilfen ist ständige Bewegung. Heute möchten wir Sie 1)
über Änderungen bei der Antragstellung für Kurz-arbeitergeld sowie 2)
die Ausweitung des Kinderkranken-geldes informieren:
1. Pandemiebedingt ist die Anzahl für Anträge zum
Kurzarbeitergeld sowie zum Saison-Kurzarbeitergeld angestiegen (laut
Hochrechnung der BA kann für 2021 von circa 3 Mio. KUG-Anträgen und
285. 000 Saison-KUG Anträgen ausgegangen werden. 2018 und 2019 gab es
21.530 bzw. 41.540 KUG-Anträge sowie 290.397 bzw. 278.815
Saison-KUG-Anträge). Daher soll die Übermittlung der Anträge für
Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, die Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge und der zusätzlichen Leistungen zum
Saison-Kurzarbeitergeld zukünftig als optionales Verfahren nicht mehr
nur schriftlich beantragt werden können, sondern auch elektronisch
über die Entgeltabrechnungsprogramme der Arbeitgeber und das damit
verbundene Meldeverfahren durchgeführt werden. Hierzu hat die
Bundesregierung den in der Anlage befindlichen Referentenentwurf als
gesetzliche Grundlage für ein optionales elektronisches Verfahren zur
Beantragung u.a. des Kurzarbeitergeldes geschaffen.
2. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die
Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 5. Januar 2021 beschlossen, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) auszuweiten. Das Bundeskabinett soll die anliegende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes am 13. Januar 2021 beschließen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 12. Februar geplant.
Der Anspruch ist beschränkt auf das Kalenderjahr 2021 und soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil die Schule oder die Kindertages-einrichtung ganz oder teilweise pandemiebedingt geschlossen oder die Kinderbetreuung eingeschränkt ist. Die Schließung der Betreuungseinrichtung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenz-pflicht oder die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungs-angebot ist den Krankenkassen nachzuweisen.
Die Krankenkasse kann hierzu die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat. Für die Zeit des Bezugs von Krankengeld ruht für beide Elternteile
der Anspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG. Nach der Begründung soll für
denselben Zeitraum zusätzlich zu dem Bezug von Krankengeld weder für
das dem Kinderkranken-geldbezug zugrundeliegende Kind noch für ein
anderes betreuungsbedürftiges Kind eine Entschädigungs-leistung
beansprucht werden können.
Zur Kompensation der Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenkassen ist
zunächst eine pauschale Erhöhung des Bundeszuschusses i. H. v. 300
Mio. € vorgesehen. Sollten die Aufwendungen darüber hinausgehen,
erfolgt eine Spitzabrechnung.
Link: Referentenentwurf der Bundesregiereung
Auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 5. Januar 2021 wurde folgendes beschlossen. Sie erhalten den Beschluss der
Bund-Länder-Konferenz über die derzeit bestehenden Corona-Maßnahmen sowie die „Synopse“ mit den darin erkennbaren Änderungen gegenüber
dem übersandten Entwurf (siehe Mail: BFB-INFORMATION (2 KW
1/2021).
Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 25. Januar 2021
geplant. Wir werden Sie weiterhin informieren.
- Beschluss MPK 05012021
- Synopse zum Entwurf
nachdem die zweite und dritte Lesung des Jahressteuer-gesetzes 2020
mehrfach verschoben wurde, beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz
am 16. Dezember 2020 in der Beschlussfassung des Finanzausschusses.
Durch eine Reihe von Umdrucken wurde der Regierungs-entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 an einigen Stellen geändert. Mit den Anlagen erhalten Sie das Jahressteuer-gesetz 2020 in der beschlossenen Fassung.
Anlage 1
Anlage 2
Wir alle blicken gespannt auf das aktuelle Corona-Geschehen nach Weihnachten und dem Jahreswechsel. Mit den Impfungen wurde begonnen. Wie entwickelt sich die Krise? In diesem Zusammenhang erhalten Sie einen tagesaktuellen Überblick zur medizinischen COVID-19 Lage des BMG.
Mehr Info ...
Hier haben wir für Sie eine aktualisierte Übersicht der verschiedenen bundesweiten Hilfsangebote zur Bewältigung der Corona-Krise zusammengestellt.
Link zum Download der PDF-Datei
Die Corona-Krise lähmt die Wirtschaft und bringt das öffentliche Leben zum Erliegen. Hier finden Sie eine anschauliche Übersicht, die die
KfW-Corona-Hilfen für junge und etablierte Unternehmen und die
Soforthilfe des Bundes nach ausgewählten Merkmalen wie
Unternehmensgröße, Unternehmensalter, Maximaler (Kredit-)Betrag
Rückzahlung und Haftungsfreistellung (Risikoübernahme durch die KfW)
vergleicht.
Hier gelangen Sie zur aktuelle Zusammenfassung des Bundeswirtschaftsministeriums
"Maßnahmenpaket für Unternehmen
gegen die Folgen des Coronavirus"
(Stand: 23. April 2020).
Von besonderer Bedeutung für viele kleine und
mittelständische Unternehmen ist die Einführung des „KFW-SCHNELLKREDIT 2020“.
Er ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen Kredite für Betriebsmittel und Investitionen bis zu einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro bei einer 100% igen Haftungsfreistellung durch die KfW. Im Interesse einer schnellen
Kreditbewilligung nimmt die KfW dabei keine Risikoprüfung vor. Erste
Kredite wurden bereits bewilligt.
Im KFW SONDERPROGRAMM 2020 wurde die Laufzeit der Kredite auf bis zu sechs (statt bisher bis zu fünf) Jahre, für Kredite bis zu 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre verlängert. Bis einschließlich 22.April sind bereits 17.099 Anträge mit einem Volumen von ca. 29 Milliarden Euro eingegangen. Davon wurden über 98 % bewilligt. Rund 99 % davon im Bereich von bis zu 3 Mio. Euro, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.
Die Soforthilfe für kleine Unternehmen und
Solo-Selbstständige wurde (Stand 23.4.) bereits über 1,2 Milionen mal
mit einem Volumen von rund 9,7 Milliarden Euro bewilligt.
Der Koalitionsausschuss hat am 22. April weitere Massnahmen beschlossen. Dabei geht es u.a. um eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds, die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7% und eine pauschalierte Herabsetzung
bereits geleisteter Steuer-Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen.
Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden Folgen betreffen auch die Freien Berufe. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen Auswirkungen und finanziellen Einbußen rechnen. Staatliche Hilfsangebote laufen nach und nach an. Aber auch Fragen im Hinblick auf die Büroorganisation, auf arbeitsrechtliche Auswirkungen und dergleichen stellen sich aktuell zuhauf und in vielgestaltiger Form. Mit dieser Seite bündeln wir wesentliche Informationen gezielt für Sie.
Die verlinkte PDF-Datei listet die verschiedenen Hilfsangebote des Bundes und der Länder auf.
Weitere Informationen liefert ein Artikel von RA Martin Schafhausen.
Arbeitslosengeld II (ALG II) gibt es nicht nur für Arbeitnehmer. Der Bundestag hat deutliche Erleichterungen bei der Bewilligung für Leistungen nach dem SGB II beschlossen und in § 67 SGB II ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der aktuellen Situation geregelt (BT-Drucksache 19/18107). Für Bewilligungszeiträume, die vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt, sofern das Vermögen nicht erheblich ist. Des Weiteren gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Über den Anspruch ist vorläufig - ohne Ermessen - stets für sechs Monate zu entscheiden. Eine Verkürzung ist nicht zulässig.
Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Präsident der Landesärzte-kammer Rheinland-Pfalz
Präsident der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Geschäftsführer der Ingenieur-kammer Rheinland-Pfalz